Sie sind hier: Startseite » Klienten-Info
Schriftgröße:  groß | klein

Klienten-Info

X-Powered-By: PHP/8.2.17 Vary: Accept-Encoding Strict-Transport-Security: max-age=15768000; includeSubDomains X-Powered-By: PleskLin 1f4c
Klienten Info | Management Info | Info Corner | Newsletter
Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
September 2018
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2018
Kategorien: Klienten-Info
 

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 per 30.9.2018 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Bei entsprechenden Umsätzen unter 70.000 € ist auch eine Einreichung in Papierform möglich. Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmer und "normale" Personengesellschaften. Die Einreichung des Jahresabschlusses dürfen nicht nur Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sondern auch u.a. Bilanzbuchhalter, Selbständige Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare sowie vertretungsbefugte Organwalter des Unternehmens vornehmen. Mit der elektronischen Einreichung sind Gebühren verbunden. Bei nicht ordnungsgemäßer und somit auch bei verspäteter Einreichung drohen Zwangsstrafen.

Die Strafen bei verspäteter Einreichung betreffen die Gesellschaft und den Geschäftsführer/Vorstand selbst. Beginnend bei 700 € für jeden Geschäftsführer/Vorstand kommt es bei kleinen Kapitalgesellschaften alle zwei Monate wieder zu einer Strafe von 700 €, wenn der Jahresabschluss weiterhin nicht eingereicht wird. Organe von mittelgroßen Kapitalgesellschaften müssen 2.100 € zahlen und Organe von großen Kapitalgesellschaften sogar 4.200 €.

Bild: © Marc Dietrich - Fotolia


Verwandte Themen:
Jahresabschluss | Einreichungsfrist | Offenlegung | Zwangsstrafe | Firmenbuch

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Michael Jobst | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
0

MAG. MICHAEL JOBST Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H. Steuerberatungsgesellschaft | 7000 Eisenstadt | Esterhazystraße 1/1/2
T: 02682 64816 | F: 02682 64816-22 | kanzlei(DIESEN_TEIL_NICHT_IN_EMAILADRESSE_SCHREIBEN)@steuerberatung-jobst(DIESEN_TEIL_NICHT_IN_EMAILADRESSE_SCHREIBEN).at

image slideshow