Sie sind hier: Startseite » Klienten-Info
Schriftgröße:  groß | klein

Klienten-Info

X-Powered-By: PHP/8.2.17 Vary: Accept-Encoding Strict-Transport-Security: max-age=15768000; includeSubDomains X-Powered-By: PleskLin f4c
Suche


zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
Oktober 2021
Kurz-Info COVID-19: Freistellungsanspruch für Schwangere bis Jahresende verlängert
Kategorien: Klienten-Info
 

Im Lichte des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens soll der Anspruch auf Sonderfreistellung für alle Schwangeren in körpernahen Berufen rückwirkend ab Oktober 2021 bis Jahresende verlängert werden. Durch diese Maßnahme sollen werdende, noch ungeimpfte Mütter weiterhin geschützt werden - die Kosten für die Freistellung werden den Arbeitgebern vollständig rückerstattet. Wie im Juli berichtet, wird somit nahtlos an die bisherige Verlängerung des Freistellungsanspruchs bis Ende September angeknüpft. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freistellung sind wiederum der physische Kontakt mit anderen Personen (z.B. als Kindergartenpädagogin oder Friseurin) und das Fehlen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten.

Bild: © Adobe Stock - Nichizhenova Elena


Verwandte Themen:
Schwangere | Freistellungsanspruch | COVID-19 | köpernahe Berufe | Coronavirus

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Michael Jobst | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
0

MAG. MICHAEL JOBST Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H. Steuerberatungsgesellschaft | 7000 Eisenstadt | Esterhazystraße 1/1/2
T: 02682 64816 | F: 02682 64816-22 | kanzlei(DIESEN_TEIL_NICHT_IN_EMAILADRESSE_SCHREIBEN)@steuerberatung-jobst(DIESEN_TEIL_NICHT_IN_EMAILADRESSE_SCHREIBEN).at

image slideshow