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März 2020 |
Coronavirus: Härtefall-Fonds - Beantragung ab Freitag, 27.3.2020, 17 Uhr, möglich |
Kategorien: Management-Info , Klienten-Info , Gastronomie-Info , Ärzte-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info |
Der Härtefall-Fonds ist eine Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für Selbständige in akuter finanzieller Notlage in der Corona-Krise. Die Wirtschaftskammer wird diese Förderung im Auftrag des Bundes abwickeln. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Fonds hat eine zentrale Aufgabe: Er unterstützt all jene, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten, wie z.B. Wohnkosten bzw. täglicher Bedarf des Lebens. Dafür ist der Härtefall-Fonds da. Die Beantragung ist ab Freitag, 27.3.2020, 17 Uhr möglich. Den Link zum Antrag finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf folgender Seite: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html Wer kann einen Antrag stellen Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
Quelle und weitere Infos: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells |
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