Aktuelle Steuer-Informationen
Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um steuerliche Themen und aus dem Wirtschaftsleben.
Jänner 2022
Auch Anfang 2022 ist die COVID-19-Krise noch nicht ausgestanden und durch "Omikron" scheint das letzte Wort leider noch nicht gesprochen zu sein. Ende 2021 ist es bei den Wegen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu Neuerungen und Verlängerungen von bekannten Maßnahmen gekommen. Nachfolgend werden wichtige Aspekte im Überblick dargestellt. Zum Arbeitsplatzpauschale für Selbständige wird auf den eigenen Beitrag verwiesen.
Ausweitung des Geltungsbereichs von "Essensgutscheinen"
Einen beliebten Benefit in der Praxis stellen Essensgutscheine dar - Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von 8 € pro Arbeitstag steuerfrei gewähren. Wichtige Voraussetzung bisher war, dass die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können. Der COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt Rechnung tragend gilt die Steuerbefreiung für Gutscheine ab dem Kalenderjahr 2022 auch für Mahlzeiten, die zwar von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden, jedoch beispielsweise in der Wohnung des Arbeitnehmers (im Homeoffice) konsumiert werden. Die Ausweitung der Steuerbefreiung ist dabei weitreichend konzipiert, da auch Betriebe, welche Speisen jeder Art anbieten und zubereiten (Zubereitung ausschließlich zur Lieferung und nicht zur Konsumation vor Ort) davon umfasst sind. Weiterhin ausgenommen sind z.B. von Supermärkten zubereitete und von einem Lieferservice zugestellte Mahlzeiten sowie generell Lebensmittellieferungen. Die ausgedehnte (Einkommen)Steuerbefreiung wird durch eine Beitragsfreiheit im ASVG nachvollzogen.
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Auch 2019 wird die erfolgreiche Aktion „niemals-ohne“ für Gründer/innen fortgesetzt. Seit 2013 bietet die KSW ein spezielles Service für Unternehmensgründer/innen – den 200,– Euro Gutschein für den
1. Jahresabschluss, an. Dieser kann durch den/die Gründer/in direkt auf www.niemals-ohne.at
bestellt werden und bei einem/r Steuerberater/in seiner Wahl eingelöst werden.
Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr |
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
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